Urlaub, Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wenn ein Mitarbeiter die Abwesenheit nicht selbst für sich anlegt, haben Sie als Manager ebenfalls die Möglichkeit, diese Abwesenheit in shyftplan einzutragen.
Gehen Sie dafür zunächst in den Menüpunkt „Abwesenheiten“ und klicken oben rechts auf den lilafarbenen „Abwesenheit erstellen“ - Button. Im erscheinenden Fenster geben Sie nun ein, für wen die Abwesenheit erstellt werden soll, wann der Beginn und das Ende sein sollen und um welchen Abwesenheitsgrund es sich handelt.
Die Anzahl der Arbeitstage und -stunden wird nach Eingabe der Daten automatisch berechnet.
Optional können Sie auch noch entscheiden, ob die Abwesenheit bezahlt sein soll, ganztägig gilt, Sie können eine Notiz anhängen und ggf. den Status bereits auf "Akzeptiert" setzen.
Je nach Abwesenheitsart und shyftplan-Paket können Sie auch noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen.
Wie kann ich sehen, wie viele Urlaubstage ein Mitarbeiter bereits genommen hat?
Unter dem Menüpunkt „Abwesenheiten“ werden Ihnen zuerst die Abwesenheiten aller Mitarbeitenden in einer Liste angezeigt. Auf der linken Seite können Sie jedoch die Liste durch unterschiedliche Filter wie Zeitrahmen, Standort oder Abwesenheitsgrund anpassen.
Wenn Sie den betreffenden Mitarbeiter mit seinem Namen oder der Personalnummer auswählen, erscheint rechts in der oberen Zeile eine Übersicht aus der Anzahl bereits genommener Urlaubs- und Krankheitstage sowie den hinterlegten Gesamtabwesenheiten. Zudem können Sie in der Filteransicht links noch das gewünschte Jahr auswählen, um hier auch wirklich nur die Abwesenheiten des laufenden, letzten oder auch nächsten Jahres anzuschauen.
Kann ich Abwesenheiten löschen?
Grundsätzlich ist es möglich, Abwesenheiten in shyftplan zu löschen. Sofern Sie im Firmenprofil die Einstellung aktiviert haben, dass Abwesenheiten durch Inhaber und Manager bearbeitet werden können, können diese dann auch die Abwesenheit löschen.
Um die Nachvollziehbarkeit von Urlaubsanträgen zu gewährleisten, würden wir jedoch empfehlen, die Anträge nicht zu löschen, sondern eher zu bearbeiten oder abzulehnen. Sobald die Abwesenheit abgelehnt ist, wird diese nicht mehr für Berechnungen wie z.B. die verbleibenden Urlaubstage berücksichtigt.