Abrechnungsart, Lohnabrechnung
Bei einem Echtmandanten werden über die Korrektur alle Abweichungen zu den prognostizierten Werten erfasst und mit der Prognose des Folgemonats verrechnet. Bei einem Schätzmandanten werden die Daten als Grundlage für die Lohnabrechnung genutzt.
Die Korrektur muss bis zum 5. des Folgemonats an uns übermittelt werden.